Ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot kann ausschließlich durch das staatliche Schulamt festgestellt werden. Bei Kindern und Jugendlichen, die bereits eingeschult sind, muss vor dem Anspruchsfeststellungsverfahren Beratung und Unterstützung durch den sonderpädagogischen Dienst erfolgen.

Folgende Schritte führen zur Anspruchsfeststellung:

  1. Die Eltern stellen gemeinsam mit der zuständigen allgemeinen Schule einen Antrag beim staatlichen Schulamt Freiburg. Das entsprechende Formular gibt es hier: http://schulamt-freiburg.de/,Lde/Startseite/Themen/Sonderpaedagogische+Bildung
  2. Das Schulamt beauftragt das SBBZ, eine sonderpädagogische Diagnostik durchzuführen und ein Gutachten zu erstellen. Die Diagnostik beinhaltet in der Regel Gespräche mit Eltern, Erziehern bzw. Lehrern und weiteren Fachdiensten wie beispielsweise Logopäden.

  3. Das SBBZ übermittelt das Gutachten an das Schulamt

  4. Das Schulamt entscheidet, ob ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vorliegt und informiert die Eltern und das SBBZ.

  5. Die Eltern und eine Lehrkraft des SBBZ führen ein Beratungsgespräch. Hier werden die Eltern über die Ergebnisse der sonderpädagogischen Diagnostik und über verschiedene Möglichkeiten zur Umsetzung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot beraten.
  6. Die Eltern wählen, ob das sonderpädagogische Bildungsangebot in einem SBBZ oder im Rahmen der Inklusion erfolgt.

Ansprechpartner: Anna Feyrer

 

 

Thomas Dürrmeier
Ansprechpartner Anspruchfeststellungsverfahren

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