Das SBBZ im Bereich Sprache wird von schulpflichtigen Kindern der Klassenstufe 1-4 besucht und nach dem Bildungsplan der Grundschule unterrichtet.

Die Schüler/innen haben einen Förderbedarf im Bereich Sprache und damit einhergehend oft auch in den Bereichen Wahrnehmung und Motorik.

Prinzipien und Merkmale des SBBZ Sprache

Die Arbeit des SBBZ Sprache stellt sich wie folgt dar:

Es gelten der Bildungsplan der Grundschule und der Bildungsplan der Sprachheilschule.

Die Klassenstärke liegt bei etwa 10-12 Schüler/innen.

Die Sprachförderung erfolgt mittels individueller Einzel- und/oder Kleingruppentherapie, sowie durch sprachtherapeutische Maßnahmen, welche in den Unterricht eingebettet sind (=therapieimmanenter Unterricht).

Unterrichtsinhalte werden ganzheitlich vermittelt d.h. unter Berücksichtigung aller Sinne und sind auf den sprachpädagogischen Förderbedarf der Schüler/innen ausgerichtet.

Für jeden Schüler / jede Schülerin wird in enger Zusammenarbeit mit Eltern und ggf. beteiligten Fachleuten (u.a. Logopäden, Ergotherapeuten, Ärzte, Psychologen) und Beratungsstellen ein individueller Förderplan erstellt, der fortlaufend überarbeitet wird.

So wird ein Kind bei uns aufgenommen

Die Entscheidung, ob eine Schülerin/ ein Schüler auf einem SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Lernen wechseln kann, trifft das Schulamt auf der Grundlage eines Sonderpädagogischen Gutachtens. Das Gutachten wird im Rahmen des Anspruchsfeststellungsverfahrens erstellt


2024 © Förderzentrum Hochschwarzwald